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Temperaturkontrolle: Wie geht es voran?

An Meilensteinen hat es im Jahr 2024 bislang nicht gemangelt – aber die Märkte sind weiter in Bewegung.

Die letzte Woche bildete da keine Ausnahme, auch wenn die Nachrichtenflut alle Bereiche der Wirtschaft, der Märkte und der Politik erfasste.

Die Top Market Takeaways liefern unseren Lagebericht zu drei Themen, die Anleger derzeit am meisten beschäftigen.

1) Trump gegen Biden, Runde 2: Was bedeutet dies für die Märkte?

Der Super Tuesday war in den USA letzte Woche keine große Überraschung: Donald Trump und Joe Biden scheinen auf dem besten Wege zu sein, sich die Nominierung ihrer Partei für die Präsidentschaftswahl zu sichern. Während der Wahlkampf Gestalt annimmt und der November näher rückt, setzen sich die Anleger intensiver damit auseinander, wie sich die beiden Kandidaten in wichtigen Fragen positionieren. Wir glauben, dass die Wirtschaft an den Märkten eindeutig den Kurs angibt (in unserem aktuellen Beitrag mit dem Titel „Dispelling Election Myths“ gehen wir näher darauf ein), aber politische Vorschläge zu umstrittenen Themen könnten die damit verbundenen Sektoren beeinflussen und sogar die späteren Wachstums- und Inflationserwartungen verschieben. Hier ist ein kurzer Überblick, basierend auf unserem bisherigen Kenntnisstand:

Verteidigung, Energie und Gesundheitswesen:

  • Verteidigung: Trump würde die Verteidigungsausgaben wahrscheinlich erhöhen und die NATO-Mitglieder dazu drängen, diesem Beispiel zu folgen. Das Gleiche würden wir auch von Biden erwarten, jedoch mit Schwerpunkt auf Allianzen und Multilateralismus. Vor dem Hintergrund der schwierigeren geopolitischen Lage sind die weltweiten Sicherheitsausgaben weiterhin unzureichend – was sich jedoch zu ändern beginnt. Die NATO erwartet, dass 18 ihrer 31 Mitglieder das Zwei-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben im Jahr 2024 erreichen werden, nach nur elf im Jahr 2023 und gerade einmal drei NATO-Mitgliedern vor zehn Jahren. Angesichts der breiten Fokussierung auf die nationale Sicherheit könnten Verteidigungsaktien unter einer Trump- oder Biden-Regierung gleichermaßen profitieren.
  • Energie: In der Klimapolitik verfolgt jeder Kandidat – und jede Partei – einen ganz anderen Ansatz. Sollte Trump die Wahl gewinnen, könnten einige Unternehmen von einer höheren Produktion fossiler Brennstoffe und einer gezielten Deregulierung profitieren. Der damit einhergehende Anstieg des Energieangebots könnte jedoch zu niedrigeren Preisen führen. Insgesamt wären die Auswirkungen auf traditionelle Energieaktien möglicherweise nicht so durchgehend positiv, wie manche denken: Entlang der Energielieferkette dürfte sich ein differenziertes Bild ergeben. Bei einer Wiederwahl von Biden würden Vermögenswerte mit Bezug zu erneuerbaren Quellen wahrscheinlich mehr Unterstützung finden (z. B. enthielt der Inflation Reduction Act von 2022 viele Bestimmungen zur Förderung der Energiewende).
  • Gesundheitswesen: Trump will den Affordable Care Act endgültig aufheben (er versuchte ihn 2017 zu ersetzen, was jedoch scheiterte), während Biden das Gesetz sowohl schützen als auch ausbauen möchte. Aktien im Gesundheitswesen könnten auf einen Sieg Bidens besser reagieren, aber wir finden es bemerkenswert, dass fast 60 % der Bevölkerung den Affordable Care Act positiv bewerten.1 Dies könnte die Möglichkeiten beider Kandidaten zu wesentlichen Änderungen einschränken.

Steuern, Zölle und Regulierung:

  • Steuern: Einige Regelungen des Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) von 2017 laufen im Jahr 2025 aus, sodass die Steuersätze möglicherweise an das höhere Niveau von 2017 angeglichen werden müssen. Trump hat die Absicht bekundet, alle Einzelbestimmungen des TCJA dauerhaft festzulegen, was in einer Zeit steigender Staatsdefizite zum Ausfall von Steuereinnahmen führen könnte. Derweil möchte Biden viele Einzelbestimmungen für Personen mit einem Einkommen unter 400.000 US-Dollar verlängern. In beiden Szenarien wird die künftige US-Besteuerung auf längere Sicht wahrscheinlich höher ausfallen, vor allem angesichts des wachsenden Schuldenbergs der US-Regierung. Anleger sollten eventuell steuerbewusste Investitionen in Betracht ziehen und die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer prüfen.

 

  • Zölle: Die Auswirkungen handelspolitischer Maßnahmen reichen über Länder, Sektoren und Unternehmen hinweg. Eine harte Linie in der Handelspolitik gehört zu den zentralen Grundsätzen in Trumps Wahlkampfrhetorik. Der ehemalige Präsident hat allgemeine Zölle auf Importe vorgeschlagen, um die inländische Produktion zu steigern (möglich wäre ein Zoll von 10 % auf alle importierten Waren und 60 % auf Importgüter aus China). Präsident Biden hat mehr Flexibilität gezeigt, aber wahrscheinlich wird auch er bestehende Zölle weiterhin neu bewerten – die in vielen Fällen von der Trump-Regierung übernommen wurden. 
  • Regulierung: Regulieren oder nicht regulieren, das ist hier die Frage. Trump befürwortet die Deregulierung, insbesondere für Energie und Finanzdienstleistungen, während Biden eine stärkere Regulierung nicht nur für diese Sektoren, sondern auch für Technologie gefordert hat. Eine geringere regulatorische Belastung könnte die Rentabilität steigern, vor allem in den Bereichen Technologie, Gesundheitswesen und Banken. Andererseits könnte eine Zunahme von Kartellrechtsfällen die Innovationen beeinträchtigen, und die laufenden Verfahren deuten darauf hin, dass der Technologiesektor am stärksten gefährdet sein könnte. Obwohl wir also immer noch davon ausgehen, dass ausgewählte Technologietitel im Laufe des nächsten Jahres solide Erträge erwirtschaften werden, kann die Diversifizierung der Aktienallokation über Sektoren, Stile und Regionen hinweg dazu beitragen, die Aktienportfolios gegen ein breites Spektrum an Szenarien abzuschirmen.

Ferner gilt es zu beachten, dass nicht alle politischen Initiativen angenommen werden. Weitreichende Vorhaben dürften sich in der Regel nur durchsetzen, wenn eine Partei das Weiße Haus und den Kongress kontrolliert, und selbst dann sind die politischen Entscheidungsträger oft mit Herausforderungen und Engpässen konfrontiert. Sieben Monate sind in der Politik eine lange Zeit, und wir werden unsere Einschätzungen neu bewerten, sobald wir mehr erfahren.

2) Läuft die Wirtschaft zu heiß?

Aufgrund der starken Daten der letzten Zeit stellen einige Anleger die tatsächliche Temperatur der Wirtschaft in Frage – und was das für die Zinssenkungen der Zentralbanken in diesem Jahr bedeutet.

Die Daten der vergangenen Woche scheinen einige Sorgen zerstreut zu haben. In den USA blieben die Kündigungsrate (die stark mit dem Lohnwachstum korreliert) und die offenen Stellen im Monatsverlauf stabil. Später wies der eng verfolgte Bericht über die Beschäftigungszahlen außerhalb der Landwirtschaft sowohl einen hohen Beschäftigungszuwachs, als auch eine Verlangsamung des Lohnwachstums im Februar aus. Die Datenrevisionen zeigten zudem, dass die Zahlen für Januar doch nicht so hoch ausfielen wie bisher angenommen. Insgesamt ist die Wirtschaft robust, ohne zu überhitzen.

Auch das Gespräch des Vorsitzenden Powell der US-Notenbank (Fed) mit dem Kongress verlief in angemessener Tonlage. In seiner halbjährlichen Stellungnahme vor dem US-Kongress hielt sich Powell an den aktuellen Sprachgebrauch der Fed und verwies sowohl auf die erzielten als auch auf die noch notwendigen Fortschritte. Er erklärte, dass „es wahrscheinlich angebracht sein wird, irgendwann in diesem Jahr mit dem Zurückfahren der restriktiven Geldpolitik zu beginnen“ und gab außerdem zu bedenken, dass es keinen Zinsschritt geben werde, bis der Ausschuss „größere Zuversicht gewonnen hat, dass sich die Inflation nachhaltig auf 2 Prozent zubewegt“. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank Lagarde äußerte sich auf der geldpolitischen Sitzung letzte Woche ähnlich, indem sie zwar die Fortschritte bei der Inflation hervorhob, jedoch zu verstehen gab, dass der April für eine erste Zinssenkung möglicherweise noch zu früh sei. Im Klartext: Die Zentralbanken scheinen sich sehr bewusst zu sein, dass eine zu frühe Zinssenkung das Risiko einer zu starken Lockerung der finanziellen Rahmenbedingungen mit sich bringt, was die Inflation über 2 % halten oder, noch schlimmer, wieder ansteigen lassen könnte.

Fazit: Auch wenn einige der Daten in den USA zum Jahresauftakt auf eine gewisse Überhitzung hindeuteten, sehen wir darin eher eine vorübergehende Verzögerung in der allgemeinen Konjunkturabkühlung. Wir gehen davon aus, dass die rasche Neuausrichtung auf dem Arbeitsmarkt (hauptsächlich durch ein höheres Angebot an ausländischen und weiblichen Arbeitskräften) für weitere Fortschritte in der Inflationsbekämpfung sorgen wird. Das heißt: Auch wenn die Zinssenkungen dank der starken Wirtschaftslage weniger dringend wirken mögen, gehen wir dennoch davon aus, dass sie dieses Jahr kommen werden. Die nun sowohl von den Märkten als auch von der Fed erwarteten 75 Basispunkte erscheinen angemessen.

3) Ist der Kreditstress tatsächlich eingedämmt?

Die letzte Woche brachte einen weiteren Lackmustest für Gewerbeimmobilien. Die angeschlagene New York Community Bancorp (NYCB) hat eindrucksvoll 1 Mrd. US-Dollar an neuem Eigenkapital aufgebracht, um das Vertrauen der Anleger zu stärken. Falls Sie es verpasst haben: Die Regionalbank ist dieses Jahr unter Druck geraten und hat seit Jahresbeginn drei Viertel ihres Wertes verloren, nachdem sie ihre Dividende gekürzt, ihre Rückstellungen für Kreditverluste erhöht und von den Ratingagenturen ein Junk-Rating erhalten hatte.

Im Großen und Ganzen erinnern uns die Ereignisse der letzten Woche daran, dass es auf dem Markt für Gewerbeimmobilien weiterhin Probleme gibt. Dennoch scheint die NYCB in einer eigenen Liga zu spielen, und nach unserer Einschätzung hat der Vorgang offenbar keine Verwerfungen bei anderen Regionalbanken oder in der Gesamtwirtschaft zur Folge. Wir glauben auch nicht, dass andere Banken mit einer übermäßigen Allokation in Gewerbeimmobilien ein systematisches Problem darstellen, auch wenn sie weiterhin unter Druck stehen könnten.

Dennoch empfehlen wir, eine direkte Allokation in Regionalbanken in allen Anlageklassen mit Vorsicht anzugehen oder ganz zu vermeiden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es im Finanzsektor im weiteren Sinne keine attraktiven Möglichkeiten gibt – wir behalten einen positiven Ausblick für Hybridanleihen großer, erstklassiger Banken bei, um mögliche Renditen auszuschöpfen und ein relatives Ertragspotenzial zu finden. Und so sehr Kreditstress ein Risiko darstellt, ist er auch eine Chance, insbesondere für aktive Manager, die sich auf ausfallgefährdete Bereiche konzentrieren und im Umgang mit Kreditzyklen geübt sind.

Auch wenn es auf dem weiteren Weg viel zu bedenken gibt, ist die Erstellung eines Plans am Ende der wichtigste Schritt. Ihr Team bei J.P. Morgan steht bereit, um Ihr Portfolio für das laufende Jahr und darüber hinaus zu strukturieren.


1KFF Health Tracking Poll: „The Public’s Views on the ACA.“ Veröffentlicht am: 21. Februar 2024.

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Vom Super Tuesday über die Äußerungen von Fed-Chef Powell bis hin zu Gewerbeimmobilien – unsere Bestandsaufnahme zum jüngsten Nachrichtenzyklus.

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Interessenkonflikte entstehen, wenn JPMorgan Chase Bank, N.A. oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (zusammengefasst „J.P. Morgan“) bei der Verwaltung der Portfolios unserer Kunden einen tatsächlichen oder mutmaßlichen wirtschaftlichen oder sonstigen Anreiz haben, in einer Weise zu handeln, die dem Vorteil von J.P. Morgan dient. Konflikte entstehen z. B. (insoweit die nachfolgenden Handlungen für Ihr Konto zulässig sind), wenn: (1) J.P. Morgan in ein Anlageprodukt (wie z. B. einen Investmentfonds, ein strukturiertes Produkt, ein Separately Managed Account oder einen Hedgefonds) investiert, das von JPMorgan Chase Bank, N.A. oder einem verbundenen Unternehmen wie J.P. Morgan Investment Management Inc. ausgegeben oder verwaltet wird; (2) ein Unternehmen von J.P. Morgan von einem verbundenen Unternehmen Leistungen (wie z. B. die Ausführung und Abrechnung einer Transaktion) erhält; (3) J.P. Morgan für den Kauf eines Anlageproduktes für Rechnung eines Kunden Zahlungen erhält; oder (4) J.P. Morgan für erbrachte Leistungen (z. B. Anteilsinhaberbetreuung, Führung von Unterlagen oder Depotdienste) in Bezug auf Anlageprodukte, die für ein Kundenportfolio gekauft wurden, Zahlungen erhält. Weitere Konflikte entstehen dadurch, dass J.P. Morgan zu anderen Kunden Beziehungen unterhält oder auf eigene Rechnung handelt.

Die Anlagestrategien werden sowohl bei J.P. Morgan als auch bei externen Vermögensverwaltern ausgewählt und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch unsere Manager-Research-Teams. Unsere Teams für den Portfolioaufbau wählen aus diesen Anlagestrategien diejenigen aus, die wir auf Basis unserer Vermögensallokationsziele und unseres Anlageausblicks für geeignet halten, um das Anlageziel des Portfolios zu erreichen.

Wir bevorzugen grundsätzlich Anlagestrategien, die von J.P. Morgan verwaltet werden. Wir gehen davon aus, dass der Anteil der von J.P. Morgan verwalteten Anlagestrategien bei Strategien wie z. B. Baranlagen und erstklassigen festverzinslichen Anlagen (vorbehaltlich anwendbaren Rechts und mandatsspezifischer Erwägungen) hoch ausfallen wird (und zwar bis zu 100 Prozent).

Während unsere intern verwalteten Strategien in der Regel mit unserer vorausschauenden Anlagepolitik in Einklang stehen und wir sowohl mit den Anlageverfahren als auch mit der Risiko- und Compliancepolitik des Unternehmens vertraut sind, weisen wir darauf hin, dass J.P. Morgan bei einer Einbindung von intern verwalteten Anlagestrategien insgesamt mehr Gebühren erhält. Wir bieten die Möglichkeit, von J.P. Morgan verwaltete Anlagestrategien in bestimmten Portfolios auszuschließen (mit Ausnahme der Geldmarkt- und Liquiditätsprodukte).

Die Six Circles Funds sind in den USA eingetragene Indexfonds, die von J.P. Morgan verwaltet werden. Als Sub-Advisor fungieren Dritte. Obwohl sie als intern verwaltete Strategien eingestuft werden, erhebt JPMC keine Gebühren für die Fondsverwaltung oder andere Fondsdienstleistungen.

RECHTSTRÄGER, MARKEN- & REGULATORISCHE INFORMATIONEN

In den Vereinigten Staaten von Amerika werden Bankkonten und verbundene Dienstleistungen, wie z. B. Girokonten, Spareinlagen und Bankkredite, von JPMorgan Chase Bank, N.A. (FDIC-Mitglied) angeboten.

JPMorgan Chase Bank, N.A. und seine verbundenen Unternehmen (zusammen „JPMCB“) bieten Anlageprodukte an, die im Rahmen der Trust- und Treuhanddienste bankgeführte Anlage- und Depotkonten umfassen können. Sonstige Anlageprodukte und -dienstleistungen, wie z. B. Brokerage- und Beratungskonten, werden von J.P. Morgan Securities LLC („JPMS“), einem Mitglied von FINRA und SIPC, angeboten. Rentenprodukte werden von Chase Insurance Agency, Inc. (CIA), einer zugelassenen Versicherungsagentur, die unter dem Namen Chase Insurance Agency Services, Inc. in Florida tätig ist, zur Verfügung gestellt. Bei JPMCB, JPMS und CIA handelt es sich um verbundene Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung von J.P. Morgan. Die Produkte sind nicht in allen Bundesstaaten verfügbar.

In Deutschland werden diese Unterlagen von J.P. Morgan SE mit Geschäftssitz Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main, ausgegeben. Diese ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird von der BaFin, der deutschen Zentralbank (Deutsche Bundesbank) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemeinsam beaufsichtigt. In Luxemburg werden diese Unterlagen von J.P. Morgan SE – Luxembourg Branch mit Geschäftssitz im European Bank and Business Centre, 6 route de Trèves, L-2633, Senningerberg, Luxembourg, ausgegeben. Diese ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird von der BaFin, der deutschen Zentralbank (Deutsche Bundesbank) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemeinsam beaufsichtigt; J.P. Morgan SE – Luxembourg Branch steht ferner unter Aufsicht der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) und ist unter R.C.S Luxembourg B255938 eingetragen. In Großbritannien werden diese Unterlagen von J.P. Morgan SE – London Branch mit Geschäftssitz 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP ausgegeben. Diese ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird von der BaFin, der deutschen Zentralbank (Deutsche Bundesbank) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemeinsam beaufsichtigt; J.P. Morgan SE – London Branch steht ferner unter Aufsicht der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority. In Spanien werden diese Unterlagen von J.P. Morgan SE, Sucursal en España mit Geschäftssitz Paseo de la Castellana, 31, 28046 Madrid, Spanien, ausgegeben. Diese ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und wird von der BaFin, der deutschen Zentralbank (Deutsche Bundesbank) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemeinsam beaufsichtigt; J.P. 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J.P. Morgan (Suisse) SA, mit Sitz an der Rue de la Confédération 8, 1211 Genf, Schweiz, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Bank und Effektenhändler in der Schweiz zugelassen ist und beaufsichtigt wird. 

Dies ist eine Werbemitteilung im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II) muss von EMEA Compliance bestätigt werden, da einige Dokumente als Werbung gemäss FIDLEG gelten, aber nicht unbedingt Werbemitteilung gemäss MIFID sind] und des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Investoren sollten die in dieser Werbung genannten Finanzinstrumente nur auf der Grundlage von Informationen zeichnen oder kaufen, die in anwendbaren Rechtsdokumenten enthalten sind, die in den jeweiligen Rechtsordnungen (nach Bedarf) verfügbar sind oder bereitgestellt werden.

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