Wichtige Informationen
Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte die nachstehenden Angaben.
Die folgenden Richtlinien und Vorschriften beziehen sich auf alle europäischen juristischen Personen von J.P. Morgan
Gemäß den Anforderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) und den entsprechenden technischen Regulierungsstandards ist J.P. Morgan SE (JPMSE) verpflichtet, bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung („Best Execution“) einzuhalten. Die bestmögliche Ausführung bezieht sich auf die Art und Weise, wie Kundenaufträge ausgeführt, platziert oder weitergeleitet werden.
Eine Beschreibung der Vorgehensweise von J.P. Morgan zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung oder Weiterleitung von Kundenaufträgen ist über folgenden Link abrufbar:
Dort wird erläutert, welche Strategien und Hilfsmittel JPMSE verwendet, um Transaktionen in den aufgeführten Anlageklassen auszuführen und die Qualität der Ausführung zu bewerten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei J.P. Morgan jederzeit gerne zur Verfügung.
Die im 13 Januar 2018 in Kraft getretene neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, innerhalb der EU sicherere und innovative Zahlungsdienste zu fördern.
Das sollten Sie wissen
Mit der ursprünglichen PSD-Richtlinie von 2007 wurde ein EU-Binnenmarkt für Zahlungsdienste geschaffen, um grenzübergreifende Zahlungen einfacher und effizienter zu gestalten. Seit 2007 haben Änderungen und Reformen im Zahlungsverkehr auf eine Überarbeitung der ursprünglichen PSD-Richtlinie gedeutet.
Die neue Richtlinie stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer vollständigen Harmonisierung des EU-Zahlungsverkehrsmarkts dar. Weitere Informationen über die neue Gesetzgebung und die damit verbundenen Änderungen finden Sie im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ auf der Website der Europäischen Kommission.
Informationen für Drittanbieter
In Übereinstimmung mit der Zahlungsdiensterichtlinie 2/den Rechtsvorschriften Großbritanniens zu Zahlungsdiensten bietet die J.P. Morgan Private Bank eine spezielle Schnittstelle an, die es berechtigten Kunden ermöglicht, über beaufsichtigte Drittanbieter mit ihren Online-Zahlungskonten zu interagieren.
Autorisierte Drittanbieter können sich mit der speziellen Schnittstelle der J.P. Morgan Private Bank verbinden, um die folgenden Dienste anzubieten:
- Kontoinformationsdienste (AIS)
- Zahlungsauslösedienste (PIS)
- Deckungsabfragedienste (PIISP)
Potenzielle Drittanbieter können die Bereitstellung von Diensten testen, indem sie hier auf unsere Sandbox-Umgebung zugreifen.
https://developer.openbanking-sandbox.privatebank.jpmorgan.com/
Wenn Sie sich dafür entscheiden, unseren Kunden Dienstleistungen anzubieten, finden Sie hier technische Spezifikationen und Onboarding-Details für unsere produktionsspezifische Schnittstelle:
https://developer.openbanking.privatebank.jpmorgan.com/
Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf die APIs haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an openbanking.privatebank@jpmorgan.com.
Informationen zu Verbraucherrechten im europäischen Zahlungsverkehr finden Sie hier.
Verfügbarkeit und Leistung von dedizierten und direkten Schnittstellen
Wir veröffentlichen vierteljährlich die Leistungs- und Verfügbarkeitskennzahlen der von Drittanbietern genutzten dedizierten Schnittstelle und der von unseren Kunden genutzten direkten Schnittstelle.
Die Verfügbarkeit jeder Schnittstelle wird als Prozentsatz der Betriebszeit und Ausfallzeit angegeben. Die Leistung jeder Schnittstelle basiert auf der täglichen durchschnittlichen Zeit, die pro Anfrage in Millisekunden benötigt wird, um entweder auf Anfragen von Zahlungsdienstnutzern oder auf Anfragen Dritter zu reagieren.
Verfügbarkeits- und Leistungsbericht für das 4. Quartal 2023.
Verfügbarkeits- und Leistungsbericht für das 1. Quartal 2024.
Verfügbarkeits- und Leistungsbericht für das 2. Quartal 2024.
Verfügbarkeits- und Leistungsbericht für das 3. Quartal 2024.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sieht die PRIIP-Verordnung für bestimmte Produkte die Bereitstellung von wesentlichen Informationen in einem gesonderten Dokument vor.
Diese wesentlichen Informationen sollen Ihnen dabei helfen, die Art eines Produkts und die damit zusammenhängenden Risiken, Kosten, potenziellen Gewinne und Verluste einzuschätzen. Die Basisinformationsblätter sollen Sie zudem in die Lage versetzen, die grundlegenden Merkmale eines Produkts besser zu verstehen, um den Vergleich mit anderen Produkten zu erleichtern.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei J.P. Morgan jederzeit gerne zur Verfügung.
Devisentermingeschäfte – 6 Monate
Erscheinungsdatum: 18 Juni 2024
Diese Datenschutzerklärung wird von JPMorgan Chase & Co und ihren Zweigniederlassungen, ihrer Tochtergesellschaften und ihren verbundenen Unternehmen, die in der Tabelle in Abschnitt 13 unten als Datenverantwortliche genannt sind (zusammen als „J.P. Morgan“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet), herausgegeben und richtet sich an natürliche Personen außerhalb unserer Organisation, mit denen wir interagieren, einschließlich Besucher unserer Websites (unsere „Websites“), Kunden, Personal von Firmenkunden sowie Drittanbietern und andere Empfänger unserer Dienstleistungen (zusammen als „Sie“ bezeichnet). Definierte Begriffe, die in dieser Datenschutzerklärungverwendet werden, sind in Abschnitt 14 unten erklärt.
Diese Erklärungkann im Laufe der Zeit geändert oder aktualisiert werden, um Änderungen unserer Prozesse in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder Änderungen des geltenden Rechts widerzuspiegeln. Wir empfehlen Ihnen, diese Datenschutzerklärungsorgfältig durchzulesen und diese Seite regelmäßig auf Änderungen zu prüfen, die wir gemäß den Bedingungen dieser Datenschutzerklärungvorgenommen haben könnten.
Einführung
Diese Richtlinie legt fest, wie wir, J.P. Morgan SE, („JPMSE“, zusammen mit ihren Niederlassungen „J.P. Morgan Private Bank“) die Aktionärsmitwirkung in unsere Anlagestrategie integrieren, wenn die J.P. Morgan Private Bank Kundenportfolios im Rahmen der Diskretionären Anlageverwaltung verwaltet. In Übereinstimmung mit solchen Mandaten kann die J.P. Morgan Private Bank direkt in Aktien investieren, die von Unternehmen ausgegeben werden, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, der sich in einem EU-Mitgliedstaat befindet oder in einem solchen betrieben wird.
Die J.P. Morgan Private Bank investiert in der Regel indirekt in Aktien über von Dritten verwaltete Portfolios (d. h. Investmentfonds und börsengehandelte Fonds) und investiert auch direkt in Aktien über sog. Separately Managed Accounts, für die ein externer Anlageberater beauftragt wird (zusammen „Drittportfolios“).
Darüber hinaus hat die J.P. Morgan Private Bank die Verwaltung bestimmter Aktienportfolios im Rahmen der Diskretionären Anlageverwaltung an J.P. Morgan Asset Management (UK) Limited („JPMAM“) oder externe Vermögensverwalter delegiert. Diese Richtlinie zur Aktionärsmitwirkung gilt nur für Handlungen, die unmittelbar von der J.P. Morgan Private Bank vorgenommen werden.
Informationen zum Mitwirkungsansatz von JPMAM finden Sie auf unserer Website: https://am.jpmorgan.com/gb/en/asset-management/per/about-us/investment-stewardship/
Wie wir die Unternehmen überwachen, in die wir investieren
Die J.P. Morgan Private Bank überwacht die Zielunternehmen, in die investiert wird, nicht direkt. Sie überwacht jedoch die Drittportfolios, einschließlich den Ansatz der Berater bzw. Manager dieser Drittportfolios („Manager des Drittportfolios“) für die Überwachung der Zielunternehmen..
Bevor ein Drittportfolio in das Produktangebot aufgenommen wird, führt die J.P. Morgan Private Bank eine detaillierte Due-Diligence-Prüfung anhand qualitativer und quantitativer Bewertungen durch. Dabei werden unter anderem die Anlagevorteile, die Eignung anhand von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sowie die Erwägungen und Prioritäten hinsichtlich der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („PAI“) des Drittportfolios überprüft. Die entsprechenden Informationen werden von den Due-Diligence-Teams erfasst und analysiert, bis die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams davon überzeugt sind, dass genügend Informationen vorliegen, um die Aufnahme-Kriterien der J.P. Morgan Private Bank zu erfüllen. Anschließend werden die Informationen dem Investment Review Committee vorgelegt, das darüber entscheidet, ob das betreffende Drittportfolio genehmigt wird.
Genehmigte Drittportfolios werden regelmäßig überwacht. Die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams führen einen kontinuierlichen Dialog mit den Managern der Drittportfolios, der verschiedene Fragen umfasst, um die zuvor bereitgestellten Informationen beurteilen, überprüfen sowie Zwischenbewertungen vornehmen zu können. Diese Bewertungen beinhalten unter anderem die Umsetzung der erklärten Strategie durch den Manager des Drittportfolios, die Erfüllung der ESG-Kriterien (einschließlich der Prüfung von Informationen zu ESG/PAI), finanzielle und nichtfinanzielle Performance-Daten und Risiken, die Kapitalstruktur und die Corporate Governance sowie die Beurteilung der Zielunternehmen durch den Manager des Drittportfolios. Aufgrund dieser Überprüfungen erfolgt eine Empfehlung zur Überwachung, Überprüfung, Beendigung oder Beibehaltung des Genehmigungsstatus an das Investment Performance Governance Committee der J.P. Morgan Private Bank. Dieser Ausschuss kann die Empfehlung hinterfragen und dann entweder genehmigen oder ablehnen.
Wie wir mit den Unternehmen zusammenarbeiten, in die wir investieren
Die J.P. Morgan Private Bank unternimmt aufgrund der Art ihres Geschäfts und ihres Kundenstamms keine direkten Aktivitäten in Bezug auf Aktionärsmitwirkung bei den Zielunternehmen. Sie steht jedoch im Rahmen der oben beschriebenen Auswahl- und laufenden Überwachungsverfahren sowohl vor als auch während des Anlagezeitraums im Dialog mit den Managern der Drittportfolios. Dazu gehört auch die Anforderung von Informationen darüber, wie die Manager der Drittportfolios an die Zusammenarbeit mit den Zielunternehmen herangehen.
Die Due-Diligence-Teams sammeln die Informationen über Drittportfolios mithilfe von Informationsanfragen und Fragebögen. Letztere können auch Fragen über die ESG-Integration und das Engagement/Stewardship sowie andere Ad-hoc- oder thematische Fragenn beinhalten.
Stimmrechte und Einsatz von Stimmrechtsberatern
Derzeit übt die J.P. Morgan Private Bank keine Stimmrechte im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden aus und arbeitet nicht mit Stimmrechtsberatern zusammen. Kundinnen und Kunden von JPMSE können jedoch ihre Stimmrechte hinsichtlich der Aktien, die sie in ihren Konten halten, kostenlos über J.P. Morgan Online (International) („JPOI“) ausüben.
Tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte
Die J.P. Morgan Private Bank verfügt über Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit wesentlichen Interessenkonflikten. Diese Richtlinien und Verfahren gelten für all ihre Aktivitäten.
Die vorliegende Darstellung derAusführungsgrundsätze bietet einen Überblick über die Grundsätze der Auftragsausführung, welche die Bank im Rahmen ihrer Verpflichtung, für die bestmögliche Ausführung der Aufträge des Kunden zu sorgen, festgelegt hat (die Ausführungsgrundsätze).
J.P. Morgan SE
Nachstehend ist das Beschwerdeverfahren dargelegt, das für alle in Deutschland regulierten Rechtsträger1 des Unternehmens gilt. Die Beschwerderichtlinie des Unternehmens hat die faire, konsequente und umgehende Bearbeitung zum Ziel.
Meldung einer Beschwerde
Wenn Sie als Kunde bzw. potenzieller Kunde eines regulierten Rechtsträgers des Unternehmens in Deutschland nicht zufrieden sind oder eine Beschwerde zu einem Produkt oder einer Dienstleistung haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei JP Morgan, des Vertriebs bzw. der Kundenbetreuung auf. Sie können sich ebenfalls schriftlich an die unten stehende Adresse wenden.
J.P. Morgan SE
Complaints Management
TaunusTurm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
complaints.management.germany@jpmorgan.com
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Das Unternehmen verfügt über interne Richtlinien zur Bearbeitung von Beschwerden. Nach Eingang der Beschwerde werden wir das Problem so schnell und konsequent wie möglich lösen. Die Beschwerde wird unverzüglich bestätigt und vom Beschwerdemanagement untersucht, das von den Funktionsbereichen und Sachverhalten der Beschwerde unabhängig ist. Wir halten Sie während der Untersuchung auf dem Laufenden und bemühen uns, Ihnen eine fundierte Antwort zu erteilen. Nach Abschluss der Untersuchung ist es unser Ziel, Ihnen so schnell wie möglich eine endgültige Antwort zukommen zu lassen. Im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten wird das Unternehmen die einschlägigen Bestimmungen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) einhalten, die in § 62 ZAG (15/35 Arbeitstage für die Beantwortung) in Deutschland umgesetzt ist. Darüber hinaus überprüft die unabhängige Compliance-Funktion im Falle von MiFID-Beschwerden (d. h. Beschwerden im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen) die Beschwerdedaten und deren Lösung, um sicherzustellen, dass alle Risiken und Probleme identifiziert und angegangen werden. Das Unternehmen führt Aufzeichnungen über die bei ihr eingegangenen Beschwerden und die zu ihrer Lösung ergriffenen Maßnahmen.
Bei Bedarf übermittelt JP Morgan Informationen zu Ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige deutsche Aufsichtsbehörde.
Alternative Streitbeilegung
Falls wir nicht in der Lage waren, eine Lösung für Ihre Beschwerde zu finden, oder wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an das Ombudsmannverfahren des Bundesverbands deutscher Banken weiterleiten.
Weitere Informationen zum Ombudsmannverfahren finden Sie hier: https://bankenombudsmann.de/. Kontaktdaten:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken:
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 1663-3166
Fax: +49 (0) 30 1663-3169
ombudsmann@bdb.de
https://bankenombudsmann.de/
Näheres regelt die jeweilige „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder im Internet unter www.bankenverband.de eingesehen werden kann.
Beschwerden können auch an die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Dienstsitz Bonn:
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt am Main:
Marie-Curie-Str. 24–28
60439 Frankfurt am Main
1 J.P. Morgan SE.
Offenlegung der Vergütung
Erscheinungsdatum: 10. März 2021
Das sogenannte Pay-for-Performance Vergütungsprinzip der Bank basiert auf einem Gesamtvergütungsansatz – Grundgehalt und leistungsabhängige, variable Vergütung –, so dass diese mit dem Gesamtergebnis des Unternehmens, des jeweiligen Geschäftsbereiches sowie der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Einklang steht. Dies beinhaltet einen ausgewogenen diskretionären Ansatz zur Bewertung der Leistung des Mitarbeiters im Jahresverlauf und erfolgt anhand von vier Leistungskriterien: 1. Geschäftsergebnis, 2. Kunden, 3. Teamarbeit und Mitarbeiterführung sowie 4. Risikomanagement, Kontrollen und Verhalten. Diese Kriterien berücksichtigen kurz-, mittel- und langfristige Prioritäten, die einen nachhaltigen Unternehmenswert schaffen, während auch Risiken, Kontrollen und Verhaltensziele in Betracht gezogen werden.
Um eine angemessene Gesamtvergütung zu ermöglichen, gewichtet die Bank diese Kriterien nicht und berücksichtigt auch andere relevante Faktoren, einschließlich Marktpraktiken. Bei der Leistungsbewertung wird bei den Portfoliomanagern die Performance der relevanten Fonds/Strategien zusätzlich berücksichtigt. Die Leistung eines Portfoliomanagers wird jährlich anhand u.a. folgender Faktoren bewertet:
- das größte Gewicht wird der Anlageperformance im Verhältnis zu den Indizes der Mitbewerber oder der Vergleichsgruppe eingeräumt, wobei die Gewichtung der Anlageperformance im Allgemeinen eher langfristig ausgerichtet ist,
- der individuelle Beitrag des Portfoliomanagers in Bezug auf die Risiko- und Renditeziele des Kunden und
- die Einhaltung der Richtlinien der Bank in Bezug auf Compliance, Risikomanagement, der regulatorischen Vorgaben, einschließlich der Einhaltung der Nachhaltigkeitsrisikopolitik sowie die Wahrnehmung der treuhänderischen Verantwortung gegenüber den Kunden.
Zusätzlich zur Gesamtleistung des jeweiligen Geschäftsbereichs und des Investmentteams wird eine individuelle Leistungsbewertung anhand der oben genannten Kriterien als Bestandteil und unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses für die finale Festlegung der variablen Vergütung eines Portfoliomanagers herangezogen.
Öffentliche Website-Erklärung
Erscheinungsdatum: 22. Dezember 2022
Weitere Informationen zu unseren Produkten, die ökologische und soziale Merkmale fördern oder ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen, erhalten Sie über JPMorgan Online oder von Ihrem Berater bei J.P. Morgan.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Datiert auf den 28. Juni 2024 (Änderung der Version vom 8. März 2024)
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst den Referenzzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
JPMSE berücksichtigt die nachteiligen Auswirkungen der Anlageberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht, da wir weitere regulatorische Leitlinien und die Entwicklung der Industrie- und Marktpraxis in diesem Bereich beobachten.
Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Offenlegungsverordnung, Artikel 3, Offenlegung
Gültig ab 3. Oktober 2023 (Änderungsbeschreibung geändert am 12. Juli 2024):
Wir haben die Beschreibung unserer Prozesse zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei diskretionären Anlageverwaltungsstrategien und der Anlageberatung für Fonds überarbeitet.
wobei spezifiziert wurde, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des qualitativen Due-Diligence-Prozesses für Fonds, die in unseren diskretionären Strategien gehalten werden, und für Sub-Berater unserer diskretionären Strategien berücksichtigen, und dass der gleiche Prozess für bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) und bestimmte Alternative Investmentfonds („AIFs“), für die Anlageberatung erbracht wird, angewendet wurde.
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Im Rahmen der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzdienstleistungen (2019/2088) (SFDR) sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageentscheidungen und Anlageberatung bereitzustellen.
„Nachhaltigkeitsrisiko“ wird in der Offenlegungsverordnung als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf das Ergebnis einer Investition haben kann.
J.P. Morgan SE (die „Bank“) befasst sich mit den Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihrer qualitativen Due Diligence für:
- Fonds, die in ihren diskretionären Anlageverwaltungsstrategien gehalten werden
- Ebenso bezieht die Bank Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl von Drittanbietern für die Anlageberatung oder diskretionäre Anlageverwaltungsdienste in Bezug auf diese Strategien ein
- Bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“) über die Anlageberatung erfolgt
- Bestimmte alternative Investmentfonds („AIFs“) über die Anlageberatung erfolgt
Die Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos wurde auch in den Grundsätzen der Bank sowie in den Arbeitsanweisungen unternehmensweit dokumentiert. Die Portfoliomanager der Bank werden im Rahmen der oben genannten Due-Diligence-Prozesse über das Nachhaltigkeitsrisiko informiert und gebeten, es bei ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko als solches würde die Bank nicht daran hindern, eine Anlage zu tätigen oder zu empfehlen. Es wird stattdessen im Rahmen des gesamten Risikomanagements der Bank erfasst und ist eines von vielen Risiken, die je nach jeweiliger Anlagemöglichkeit für die Risikobestimmung der Bank relevant sein können.
Einen Link zur jeweiligen Offenlegungserklärung für andere Bereiche der Aktivitäten von JPMSE außerhalb des Wealth Management finden Sie hier.
J.P. Morgan (Suisse) SA
GÜLTIG AB 26. Februar 2024
Diese Broschüre beschreibt die möglichen Szenarien, in denen JP Morgan (Suisse) SA dazu berechtigt oder dazu verpflichtet ist, bestimmte Informationen an Dritte oder verbundene Unternehmen weiterzugeben.
Die Broschüre kann von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden, um Änderungen in unserer Geschäftspraxis bezüglich der Offenlegung von Kundendaten in der Schweiz oder im Ausland sowie Änderungen der geltenden Rechtssituation Rechnung zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, diese Broschüre sorgfältig zu lesen und diese Seite regelmäßig zu überprüfen, um sich über alle eventuellen Änderungen zu informieren.
Ein Engagement an den Finanzmärkten ist mit zahlreichen Risiken verbunden, die der Anleger kennen sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft. Unsere Kundinnen und Kunden (der „Kunde“ oder „Anleger“ oder „Sie“) auf Faktoren hinzuweisen, die das Risiko oder die Komplexität einer bestimmten Anlageform im Vergleich zu herkömmlichen Anlageformen erhöhen, gehört zu den Geschäftsgrundsätzen von J.P. Morgan (Suisse) SA (die „Bank“ oder „J.P. Morgan“ oder „wir“). Die vorliegende Risikoaufklärungsbroschüre ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden von J.P. Morgan (die „Bedingungen für Privatkunden“).
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die J.P. Morgan (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.