Wichtige Informationen
Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte die nachstehenden Angaben.
Die folgenden Richtlinien und Vorschriften beziehen sich auf alle europäischen juristischen Personen von J.P. Morgan
Qualitative Analyse zur bestmöglichen Ausführung gemäß MiFID II
Gemäß den Anforderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) und den entsprechenden technischen Regulierungsstandards ist J.P. Morgan SE (JPMSE) verpflichtet, bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung („Best Execution“) einzuhalten. Die bestmögliche Ausführung bezieht sich auf die Art und Weise, wie Kundenaufträge ausgeführt, platziert oder weitergeleitet werden.
Eine Beschreibung der Vorgehensweise von J.P. Morgan zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung oder Weiterleitung von Kundenaufträgen ist über folgenden Link abrufbar:
Dort wird erläutert, welche Strategien und Hilfsmittel JPMSE verwendet, um Transaktionen in den aufgeführten Anlageklassen auszuführen und die Qualität der Ausführung zu bewerten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei J.P. Morgan jederzeit gerne zur Verfügung.
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
Die im 13 Januar 2018 in Kraft getretene neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, innerhalb der EU sicherere und innovative Zahlungsdienste zu fördern.
Das sollten Sie wissen
Mit der ursprünglichen PSD-Richtlinie von 2007 wurde ein EU-Binnenmarkt für Zahlungsdienste geschaffen, um grenzübergreifende Zahlungen einfacher und effizienter zu gestalten. Seit 2007 haben Änderungen und Reformen im Zahlungsverkehr auf eine Überarbeitung der ursprünglichen PSD-Richtlinie gedeutet.
Die neue Richtlinie stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer vollständigen Harmonisierung des EU-Zahlungsverkehrsmarkts dar. Weitere Informationen über die neue Gesetzgebung und die damit verbundenen Änderungen finden Sie im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ auf der Website der Europäischen Kommission.
EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Privatanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) und die Bereitstellung von wesentlichen Informationen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sieht die PRIIP-Verordnung für bestimmte Produkte die Bereitstellung von wesentlichen Informationen in einem gesonderten Dokument vor.
Diese wesentlichen Informationen sollen Ihnen dabei helfen, die Art eines Produkts und die damit zusammenhängenden Risiken, Kosten, potenziellen Gewinne und Verluste einzuschätzen. Die Basisinformationsblätter sollen Sie zudem in die Lage versetzen, die grundlegenden Merkmale eines Produkts besser zu verstehen, um den Vergleich mit anderen Produkten zu erleichtern.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei J.P. Morgan jederzeit gerne zur Verfügung.
Devisentermingeschäfte – 6 Monate
Devisenoptionen – 3 Monate
Datenschutzerklärung
Erscheinungsdatum: 6 Januar 2023
Diese Datenschutzerklärung wird von JPMorgan Chase & Co und ihren Zweigniederlassungen, ihrer Tochtergesellschaften und ihren verbundenen Unternehmen, die in der Tabelle in Abschnitt 13 unten als Datenverantwortliche genannt sind (zusammen als „J.P. Morgan“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet), herausgegeben und richtet sich an natürliche Personen außerhalb unserer Organisation, mit denen wir interagieren, einschließlich Besucher unserer Websites (unsere „Websites“), Kunden, Personal von Firmenkunden sowie Drittanbietern und andere Empfänger unserer Dienstleistungen (zusammen als „Sie“ bezeichnet). Definierte Begriffe, die in dieser Datenschutzerklärungverwendet werden, sind in Abschnitt 14 unten erklärt.
Diese Erklärungkann im Laufe der Zeit geändert oder aktualisiert werden, um Änderungen unserer Prozesse in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder Änderungen des geltenden Rechts widerzuspiegeln. Wir empfehlen Ihnen, diese Datenschutzerklärungsorgfältig durchzulesen und diese Seite regelmäßig auf Änderungen zu prüfen, die wir gemäß den Bedingungen dieser Datenschutzerklärungvorgenommen haben könnten.
Offenlegung der Vergütung
Erscheinungsdatum: 10. März 2021
Das sogenannte Pay-for-Performance Vergütungsprinzip der Bank basiert auf einem Gesamtvergütungsansatz – Grundgehalt und leistungsabhängige, variable Vergütung –, so dass diese mit dem Gesamtergebnis des Unternehmens, des jeweiligen Geschäftsbereiches sowie der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Einklang steht. Dies beinhaltet einen ausgewogenen diskretionären Ansatz zur Bewertung der Leistung des Mitarbeiters im Jahresverlauf und erfolgt anhand von vier Leistungskriterien: 1. Geschäftsergebnis, 2. Kunden, 3. Teamarbeit und Mitarbeiterführung sowie 4. Risikomanagement, Kontrollen und Verhalten. Diese Kriterien berücksichtigen kurz-, mittel- und langfristige Prioritäten, die einen nachhaltigen Unternehmenswert schaffen, während auch Risiken, Kontrollen und Verhaltensziele in Betracht gezogen werden.
Um eine angemessene Gesamtvergütung zu ermöglichen, gewichtet die Bank diese Kriterien nicht und berücksichtigt auch andere relevante Faktoren, einschließlich Marktpraktiken. Bei der Leistungsbewertung wird bei den Portfoliomanagern die Performance der relevanten Fonds/Strategien zusätzlich berücksichtigt. Die Leistung eines Portfoliomanagers wird jährlich anhand u.a. folgender Faktoren bewertet:
- das größte Gewicht wird der Anlageperformance im Verhältnis zu den Indizes der Mitbewerber oder der Vergleichsgruppe eingeräumt, wobei die Gewichtung der Anlageperformance im Allgemeinen eher langfristig ausgerichtet ist,
- der individuelle Beitrag des Portfoliomanagers in Bezug auf die Risiko- und Renditeziele des Kunden und
- die Einhaltung der Richtlinien der Bank in Bezug auf Compliance, Risikomanagement, der regulatorischen Vorgaben, einschließlich der Einhaltung der Nachhaltigkeitsrisikopolitik sowie die Wahrnehmung der treuhänderischen Verantwortung gegenüber den Kunden.
Zusätzlich zur Gesamtleistung des jeweiligen Geschäftsbereichs und des Investmentteams wird eine individuelle Leistungsbewertung anhand der oben genannten Kriterien als Bestandteil und unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses für die finale Festlegung der variablen Vergütung eines Portfoliomanagers herangezogen.
Öffentliche Website-Erklärung
Aktionärsrechterichtlinie II | Richtlinie zur Aktionärsmitwirkung
Einführung
Diese Richtlinie legt fest, wie wir J.P. Morgan S.E. („JPMSE“ und einschließlich unserer Niederlassungen „J.P. Morgan Private Bank“) die Aktionärsmitwirkung in unsere Anlagestrategie integrieren, wenn J.P. Morgan Private Bank Kundenportfolios im Rahmen eines treuhänderischen Anlagemandats verwaltet. In Übereinstimmung mit solchen Mandaten kann J.P. Morgan Private Bank direkt in Aktien investieren, die von Unternehmen ausgegeben werden, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, der sich in einem EU-Mitgliedstaat befindet oder in einem solchen betrieben wird.
Die J.P. Morgan Private Bank investiert in der Regel indirekt in Aktien über von Dritten verwaltete Portfolios (d. h. Investmentfonds und börsengehandelte Fonds) und investiert auch direkt in Aktien über separat verwaltete Mandate, für die ein externer Anlageberater ernannt wird (zusammen „Drittportfolios“).
Darüber hinaus hat die J.P. Morgan Private Bank die Anlageverwaltung bestimmter Aktienportfolios mit Verwaltungsmandat an J.P. Morgan Asset Management (UK) Limited („JPMAM“) oder externe Vermögensverwalter delegiert. Diese Richtlinie zur Aktionärsmitwirkung gilt nur für Mitwirkungshandlungen, die unmittelbar von der J.P. Morgan Private Bank ausgeübt werden.
Informationen zum Mitwirkungsansatz von JPMAM finden Sie auf unserer Website: https://am.jpmorgan.com/gb/en/asset-management/per/about-us/investment-stewardship/
Wie wir die Unternehmen überwachen, in die wir investieren
Die J.P. Morgan Private Bank überwacht die Beteiligungsunternehmen nicht direkt. Die J.P. Morgan Private Bank überwacht jedoch Drittportfolios, einschließlich des Ansatzes von Beratern oder Managern der Drittportfolios („Manager des Drittportfolios“) für die Überwachung von Beteiligungsunternehmen.
Vor dem Onboarding eines Drittportfolios führt die J.P. Morgan Private Bank eine detaillierte Due-Diligence-Prüfung anhand qualitativer und quantitativer Bewertungen durch. Dabei werden unter anderem die Anlagevorteile, die Eignung anhand von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sowie die Erwägungen und Prioritäten hinsichtlich der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („PAI“) des Drittportfolios überprüft. Die entsprechenden Informationen werden von den Due-Diligence-Teams erfasst und analysiert, bis die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams davon überzeugt sind, dass genügend Informationen vorliegen, um die Onboarding-Kriterien der J.P. Morgan Private Bank zu erfüllen. Anschließend werden die Informationen dem Investment Review Committee vorgelegt, das darüber entscheidet, ob das betreffende Drittportfolio genehmigt wird.
Genehmigte Drittportfolios werden regelmäßig überwacht. Die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams führen einen kontinuierlichen Dialog mit den Managern der Drittportfolios, der verschiedene Fragen umfasst, um die zuvor bereitgestellten Informationen zu beurteilen und zu überprüfen. Die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams überprüfen regelmäßig die gesammelten Informationen, die sie über Drittportfolios erhalten haben, und nehmen Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen beinhalten unter anderem die Umsetzung der erklärten Strategie durch den Manager des Drittportfolios, die Erfüllung der ESG-Kriterien (einschließlich der Prüfung von Informationen zu ESG/PAI), finanzielle und nichtfinanzielle Performance-Daten und Risiken, die Kapitalstruktur und die Corporate Governance sowie die Beurteilung der Beteiligungsunternehmen durch den Manager des Drittportfolios. Aufgrund dieser Überprüfungen erfolgt eine Empfehlung zur Überwachung, Überprüfung, Beendigung oder Beibehaltung des Genehmigungsstatus an das Investment Performance Governance Committee der J.P. Morgan Private Bank. Dieser Ausschuss kann die Empfehlung anfechten und dann entweder genehmigen oder ablehnen.
Wie wir mit den Unternehmen zusammenarbeiten, in die wir investieren
Die J.P. Morgan Private Bank verfolgt (aufgrund der Art ihres Private-Wealth-Geschäfts und ihres Kundenstamms) keine direkten Aktivitäten zur Aktionärsmitwirkung bei Beteiligungsunternehmen. Die J.P. Morgan Private Bank steht jedoch im Rahmen der oben beschriebenen Auswahl- und laufenden Überwachungsverfahren sowohl vor als auch während des Anlagezeitraums im Dialog mit den Managern der Drittportfolios. Dazu gehört auch die Anforderung von Informationen darüber, wie die Manager der Drittportfolios an die Zusammenarbeit mit Beteiligungsunternehmen herangehen.
Die Due-Diligence-Teams sammeln die Informationen über Drittportfolios mithilfe von Informationsanfragen und Fragebögen. Diese Fragebögen können Informationsanfragen über die ESG-Integration und das Engagement/Stewardship sowie andere Ad-hoc- oder thematische Fragebögen umfassen.
Stimmrechte und Einsatz von Stimmrechtsberatern
Derzeit übt die J.P. Morgan Private Bank keine Stimmrechte für Kunden aus. Kunden von JPMSE, Niederlassung Frankfurt, JPMSE, Niederlassung Mailand und JPMSE, Niederlassung Madrid können jedoch ihre Stimmrechte über die Anteile ausüben, die sie in ihren Anlageverwaltungskonten bei diesen Niederlassungen halten.
Zukünftig kann die Ausübung von Stimmrechten über externe Berater (entweder externe Unternehmen, verbundene Unternehmen oder eine Kombination davon) abgewickelt werden.
Tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte
Die Richtlinie der J.P. Morgan Private Bank für Interessenkonflikte gilt für alle ihre Mitwirkungshandlungen.
J.P. Morgan SE
Behandlung von Kundenbeschwerden
Nachstehend ist das Beschwerdeverfahren dargelegt, das für alle in Deutschland regulierten Rechtsträger1 des Unternehmens gilt. Die Beschwerderichtlinie des Unternehmens hat die faire, konsequente und umgehende Bearbeitung zum Ziel.
Meldung einer Beschwerde
Wenn Sie als Kunde bzw. potenzieller Kunde eines regulierten Rechtsträgers des Unternehmens in Deutschland nicht zufrieden sind oder eine Beschwerde zu einem Produkt oder einer Dienstleistung haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei JP Morgan, des Vertriebs bzw. der Kundenbetreuung auf. Sie können sich ebenfalls schriftlich an die unten stehende Adresse wenden.
J.P. Morgan SE
Complaints Management
TaunusTurm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
complaints.management.germany@jpmorgan.com
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Das Unternehmen verfügt über interne Richtlinien zur Bearbeitung von Beschwerden. Nach Eingang der Beschwerde werden wir das Problem so schnell und konsequent wie möglich lösen. Die Beschwerde wird unverzüglich bestätigt und vom Beschwerdemanagement untersucht, das von den Funktionsbereichen und Sachverhalten der Beschwerde unabhängig ist. Wir halten Sie während der Untersuchung auf dem Laufenden und bemühen uns, Ihnen eine fundierte Antwort zu erteilen. Nach Abschluss der Untersuchung ist es unser Ziel, Ihnen so schnell wie möglich eine endgültige Antwort zukommen zu lassen. Im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten wird das Unternehmen die einschlägigen Bestimmungen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) einhalten, die in § 62 ZAG (15/35 Arbeitstage für die Beantwortung) in Deutschland umgesetzt ist. Darüber hinaus überprüft die unabhängige Compliance-Funktion im Falle von MiFID-Beschwerden (d. h. Beschwerden im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen) die Beschwerdedaten und deren Lösung, um sicherzustellen, dass alle Risiken und Probleme identifiziert und angegangen werden. Das Unternehmen führt Aufzeichnungen über die bei ihr eingegangenen Beschwerden und die zu ihrer Lösung ergriffenen Maßnahmen.
Bei Bedarf übermittelt JP Morgan Informationen zu Ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige deutsche Aufsichtsbehörde.
Alternative Streitbeilegung
Falls wir nicht in der Lage waren, eine Lösung für Ihre Beschwerde zu finden, oder wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an das Ombudsmannverfahren des Bundesverbands deutscher Banken weiterleiten.
Weitere Informationen zum Ombudsmannverfahren finden Sie hier: https://bankenombudsmann.de/. Kontaktdaten:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken:
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 1663-3166
Fax: +49 (0) 30 1663-3169
ombudsmann@bdb.de
https://bankenombudsmann.de/
Näheres regelt die jeweilige „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder im Internet unter www.bankenverband.de eingesehen werden kann.
Beschwerden können auch an die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Dienstsitz Bonn:
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt am Main:
Marie-Curie-Str. 24–28
60439 Frankfurt am Main
1 J.P. Morgan SE.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Erscheinungsdatum: 22 Januar 2022
I. Wichtige nachteilige Auswirkungen von Anlageentscheidungen
Im folgenden Dokument werden die Due-Diligence-Richtlinien und -Verfahren von J.P. Morgan SE („JPMSE“) in Bezug auf die wichtigen nachteiligen Auswirkungen („PAI“; Principal Adverse Impacts) unserer Anlageentscheidungen hinsichtlich von Nachhaltigkeitsaspekten zusammengefasst. JPMSE verfolgt derzeit einen auf Prinzipien basierten Ansatz bei der Identifikation und Priorisierung von PAIs. Wie im Folgenden dargelegt, sind wir dabei, einen umfassenderen PAI-Rahmen in unserem Vermögensverwaltungsgeschäft umzusetzen.
Dieses Dokument unterteilt sich in vier Abschnitte:
- Informationen zu unseren Richtlinien zur Identifikation und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren
- Eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und aller ergriffenen oder geplanten Maßnahmen
- Eine kurze Zusammenfassung unseres Ansatzes beim Aktionärsengagement
- Ein Hinweis auf die Einhaltung von Verhaltenskodizes für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und internationalen Standards für Sorgfaltspflicht und Berichterstattung durch JPMorgan Chase
Diese Erklärung wird gemäß Artikel 4 der Verordnung der EU über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) veröffentlicht.
1. Informationen zu den wichtigsten Richtlinien von JPMSE für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
JPMSE hat einige seiner Due-Diligence-Verfahren verbessert, um die Identifikation und Priorisierung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren zu ermöglichen. Unsere Verfahren in Bezug auf PAI befassen sich mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Anlageentscheidungen auf „Nachhaltigkeitsfaktoren“ haben können, wobei es sich um relevante Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung handelt. In Bezug auf das Vermögensverwaltungsgeschäft von JPMSE sind diese Verfahren Teil eines umfassenderen Anlageprozesses, der ein ESG-Risikomanagement (Umwelt, Soziales und Governance) umfasst und alle positiven Auswirkungen von ESG-Entscheidungen berücksichtigt. In Abhängigkeit von der Anlagestrategie können Portfoliomanager bestimmte PAIs priorisieren. Unser zukünftiger Ansatz zur Priorisierung von PAIs basiert grundsätzlich auf den unternehmensweiten ESG-Prioritäten von JPMorgan Chase.
In Bezug auf das Vermögensverwaltungsgeschäft von JPMSE die Due-Diligence-Verfahren seines externen Anlageverwalters (der in diesem Zusammenhang auch von J.P. Morgan Asset Management verwaltete Organismen für gemeinsame Anlagen umfasst) erweitert, sodass diese nun einen gezielten PAI-Outreach-Prozess beinhalten. Im Rahmen dieses Outreach-Prozesses werden externen Anlageverwaltern regelmäßig bestimmte Fragen gestellt, um die aktuellen und potenziellen PAIs von Fonds/Strategien, die für die Verwendung in JPMSE-Produkten zugelassen sind, zu ermitteln und um zu bestimmen, ob und wie die Anlageverwalter diese PAIs priorisieren und verringern. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess im Laufe der Zeit durch Daten von Drittanbietern sowie durch alle PAI-Offenlegungen von externen Verwaltern ergänzt wird, die (auf Unternehmens- oder Produktebene) in den Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung fallen. JPMSE führt den gleichen PAI-Outreach-Prozess durch, wenn es in seinen Strategien externe Anlageberater einsetzt (was derzeit für alle Strategien der Fall ist, die Direktinvestitionen in übertragbare Wertpapiere beinhalten). Der PAI-Outreach-Prozess ist eine jüngste Verbesserung der bestehenden Due-Diligence-Verfahren für externe Verwalter/Berater. Es wird erwartet, dass erste Antworten eingehen, wenn die Verwalter und Berater ihre jeweiligen Ansätze für PAI finalisieren. Sobald sich JPMSE ein umfassenderes Bild der PAIs in seinen externen Fonds und Strategien gemacht hat, werden die Informationen dem Portfoliomanagementteam zur Berücksichtigung im Rahmen seiner Anlageentscheidungen und des Auswahlprozesses für externe Fonds/Fondsmanager zur Verfügung gestellt. Alle Antworten, die von den Due-Diligence-Teams eingehen, fließen in die umfassendere qualitative Analyse von externen Verwaltern/Beratern ein. JPMSE verbessert seine Prozesse und Systeme, um Daten zu den PAI-Ratings genehmigter Fonds/Strategien sowie Informationen von externen Verwaltern/Beratern über die Schritte zu sammeln, die sie zur Reduzierung und/oder Steuerung von PAIs ergreifen.
In Bezug auf unsere intern verwalteten ESG-Strategien berücksichtigt das Portfoliomanagementteam gegebenenfalls qualitative und quantitative ESG-Bewertungen und -Überlegungen in seinem Anlageprozess, der im Wesentlichen Wirtschafts- und Marktanalysen, Portfoliokonstruktion, Vehikelauswahl und ESG-Research umfasst. Dabei kann es sich auf die PAIs bestimmter Anlagen beziehen. Das Portfoliomanagementteam pflegt einen aktiven Dialog mit dem Manager Solutions Team und den jeweiligen Fondsmanagern, wenn es die Fonds sowohl einzeln als auch aggregiert bewertet. In ähnlicher Weise verwendet das Portfoliomanagementteam Erkenntnisse und Daten von externen ESG-Research- und Rating-Anbietern, um einzelne Fonds und das aggregierte Portfolio nach ESG-bezogenen Richtlinien sowohl absolut als auch relativ zu traditionellen Benchmark-Indizes zu prüfen.
Als Teil des laufenden Überwachungsprozesses bestimmter ESG-Strategien verwendet das Portfoliomanagementteam regelmäßig Research-Tools von Drittanbietern, um Berichte zu erstellen, die zur Bewertung und Überprüfung der Auswirkungen, der Portfoliomerkmale und der Performance anhand relevanter ESG-Kriterien verwendet werden. Diese Berichte enthalten ESG-Ratings und -Trends sowie ESG-Risiken, die das Portfoliomanagementteam dann bei Bedarf in seinen Portfoliokonstruktions- und -managementprozess einbeziehen kann. Die Berichte identifizieren relevante Umwelt-, Sozial-, Mitarbeiter- und Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit der Strategie anhand bestimmter Indikatoren. Hierzu zählen CO2-Emissionen, CO2-Intensität, Hochwasserrisiko, Verletzung der Prinzipien des UN Global Compact, kontroverse Waffen und Verstöße gegen Menschenrechte und Arbeitsnormen. Bei bestimmten ESG-Strategien berücksichtigt das Portfoliomanagementteam diese Risiken und die damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen gemeinsam mit den anderen im Bericht enthaltenen ESG-Daten, -Ratings und -Trends in seinen Anlageentscheidungen. In Zukunft wird das Portfoliomanagementteam weiterhin PAI-Daten über seine bestehenden externen Datenanbieter auswerten, während sich sein Aufgabengebiet weiterentwickelt, um die PAI-Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus profitiert das Portfoliomanagementteam von den oben beschriebenen Verbesserungen des Auswahlverfahrens für Anlageverwalter sowie von den Dateninitiativen, auf die in Abschnitt 2 unten Bezug genommen wird.
In Bezug auf unsere anderen intern verwalteten Strategien ergreift JPMSE, wie im nächsten Abschnitt beschrieben, Schritte, um seinen bestehenden Rahmen zu verbessern und PAI-Aspekte in sein Vermögensverwaltungsgeschäft zu integrieren.
In Bezug auf das Wertpapierleihgeschäft von JPMSE handelt JPMSE als Agent mit eingeschränktem Ermessen und reinvestiert Barsicherheiten gemäß den von seinen Kunden genehmigten Anlagerichtlinien. JPMSE prüft derzeit, wie die PAI seiner Anlageentscheidungen für solche Portfolioverwaltungsaktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren bewertet werden sollen. Hierzu zählt ohne Einschränkung die Bewertung regulatorischer und technischer Beratung in diesem Zusammenhang.
2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und der ergriffenen oder geplanten Maßnahmen
Die Offenlegungsverordnung verlangt von JPMSE, Daten zu Indikatoren für nachteilige Auswirkungen zu sammeln und über diese Auswirkungen in dieser Erklärung Bericht zu erstatten. Der erste Bezugszeitraum für diese Datenerhebung ist voraussichtlich der 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Die Veröffentlichung der Ergebnisse für diesen Zeitraum findet bis zum 30. Juni 2023 statt. Danach werden historische Daten im Vorjahresvergleich veröffentlicht. Alle geplanten oder ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf PAI und Indikatoren werden ebenfalls veröffentlicht.
JPMSE ist dabei, einen vollständigen PAI-Rahmen in sein Vermögensverwaltungsgeschäft zu integrieren, was auch die Weiterentwicklung der im vorherigen Abschnitt beschriebenen bestehenden Verfahren und Prozesse beinhaltet. Die Verbesserungen konzentrieren sich auf die folgenden Schlüsselbereiche:
- Erweiterung der PAI-Datenquellen – die Beschaffung von PAI-Informationen zu zugrunde liegenden Investitionen von bevorzugten Drittanbietern, externen Verwaltern oder anderen externen Kanälen;
- Priorisierung und Reduzierung von PAIs – Entwicklung von Priorisierungs- und Reduzierungszielen, die die unternehmensweiten ESG-Prioritäten von JPMorgan Chase ergänzen;
- Onboarding und Überwachung – Integration von PAI-Aspekten und -Prioritäten in die Onboarding- und Überwachungsprozesse von Fonds/Fondsmanagern;
- Breitere Berücksichtigung von PAI-Daten durch Portfoliomanager – Bereitstellung von PAI-Daten und PAI-Prioritäten/Reduktionszielen an Portfoliomanagementteams zur Berücksichtigung in ihren Anlageentscheidungsprozessen und
- Technologieinfrastruktur – technologische Verbesserungen für die Sammlung und Analyse von PAI-Daten, einschließlich der Aggregation von PAI-Indikatoren auf Ebene der juristischen Person.
3. Zusammenfassung unseres Ansatzes beim Aktionärsengagement
Das Vermögensverwaltungsgeschäft von JPMSE führt keine direkten Aktivitäten zum Aktionärsengagement bei den investierten Unternehmen durch (aufgrund der Art seines Privatvermögensgeschäfts und seiner Kundenbasis). Gemäß den Angaben gemäß Artikel 3g der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (Aktionärsrechterichtlinie II (SDR II)) arbeitet JPMSE sowohl vor als auch während des Anlagezeitraums mit externen Anlageverwaltern zusammen, um im Rahmen des Auswahl- und fortlaufenden Überwachungsprozesses Informationen zu sammeln, wozu auch Informationen über die Vorgehensweisen der Fondsmanager beim Engagement zählen. Die Due-Diligence-Teams von JPMSE sammeln Informationen über externe Fonds durch Informationsanfragen und Fragebögen auf Manager-/Strategieebene. Diese Fragebögen können Informationsanfragen zur ESG-Integration und zu Engagement/Stewardship sowie andere Ad-hoc- oder thematische Fragen enthalten. Sobald ein Fonds oder eine Strategie zum Vertrieb genehmigt wurde, beginnt ein kontinuierlicher Überwachungsprozess, der unter anderem regelmäßige Überprüfungen von Betriebs-, Anlage- und ESG-Informationen umfasst.
4. Einhaltung von Verhaltenskodizes für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und internationale Standards
Dieser Abschnitt fasst den auf Konzernebene von JPMorgan Chase verfolgten Ansatz in Bezug auf Verhaltenskodizes für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren, internationale ESG-Standards und ESG-Initiativen im Allgemeinen zusammen. Obwohl sich JPMSE nicht direkt an diese Kodizes und Standards hält, berücksichtigen wir sie von Zeit zu Zeit im Geschäft in Übereinstimmung mit gruppenweiten Richtlinien und Verfahren (z. B. Umwelt- und Sozialpolitikrahmen des Unternehmens).
JPMorgan Chase beteiligt sich an, ist Mitglied von oder hat sich zu verschiedenen Initiativen und Prinzipien verpflichtet, die sich mit Geschäfts- und Nachhaltigkeitsfragen befassen, einschließlich der Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen („UN“) (über die Vermögensverwaltungssparte der Gruppe) und ist seit ihrer Gründung Mitglied der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures.
Seit 2020 ist JPMorgan Chase ferner Gründungspartner des RMI Center for Climate-Aligned Finance, das praktische Lösungen für Finanzinstitute entwickelt, die sich die Ziele des Pariser Abkommens in Bezug auf relevante Geschäftsaktivitäten gesetzt haben.
JPMorgan Chase erkennt die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als allgemein akzeptierten Rahmen für Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in ihren eigenen Geschäftstätigkeiten und durch Geschäftsbeziehungen an. Das Unternehmen ist Mitglied der Wolfsberg Group, einem Zusammenschluss von 13 globalen Banken, dessen Ziel es ist, Rahmenbedingungen und Leitlinien für das Management von Risiken der Finanzkriminalität zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
II. Wichtigste nachteilige Auswirkungen der Anlageberatung
JPMSE berücksichtigt die nachteiligen Auswirkungen der Anlageberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht, da wir weitere regulatorische Leitlinien und die Entwicklung der Industrie- und Marktpraxis in diesem Bereich beobachten.
Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Erscheinungsdatum: 22. Januar 2022
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken - Veröffentlichung auf den Internetseiten (Artikel 3 Offenlegungs-Verordnung)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ("Offenlegungs-Verordnung") verlangt von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern, auf ihren Internetseiten Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageentscheidungsprozessen bzw. bei der der Anlageberatung zu veröffentlichen.
"Nachhaltigkeitsrisiko" wird in der Offenlegungs-Verordnung als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann.
Beispiele für solche Nachhaltigkeitsrisiken sind:
- Ökologische Nachhaltigkeitsrisiken, wie z. B. Klimawandel, Kohlenstoffemissionen, Luftverschmutzung, steigender Meeresspiegel oder Überschwemmungen an der Küste, Waldbrände;
- Soziale Nachhaltigkeitsrisiken, wie z. B. Menschenrechtsverletzungen, Menschenhandel, Kinderarbeit oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;
- Nachhaltigkeitsrisiken bei der Unternehmensführung, wie z. B. ein Mangel an Diversität auf Ebene des Vorstands oder Verwaltungsrats, eine Verletzung oder Einschränkung der Aktionärsrechte, Gesundheits- und Sicherheitsbedenken für die Belegschaft oder schlechte Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten oder IT-Sicherheit.
J.P. Morgan SE (die "Bank") berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageentscheidungen für alle diskretionären Anlageverwaltungsmandate und –strategien. Ebenso berücksichtigt die Bank Nachhaltigkeitsrisiken bei der nicht-diskretionäre Anlageberatung, in Bezug auf alle Publikumsfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - "OGAW") als auch alternative Investmentfonds ("AIF"). Die Handhabung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageentscheidung und Anlageberatung wurde auch in den Grundsätzen der Bank als auch in den Arbeitsanweisungen unternehmensweit dokumentiert.
Die Portfoliomanager der Bank werden mit Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken versorgt und werden gebeten, diese bei ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Bei der nicht-diskretionären Anlageberatung in Bezug auf von der Bank überwachte OGAW oder AIF werden Nachhaltigkeitsrisiken bereits im Rahmen der Due Diligence bzw. der Fondsauswahl mit berücksichtigt. Für kundenspezifische, individuelle Anlageverwaltungsmandate, die auf Basis von standardmäßigen Anlageverwaltungsmandaten durch vom Kunden vorgegebene Anlagerestriktionen angepasst werden, hat die Bank Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageentscheidung für die standardmäßigen Anlageverwaltungsmandate mit berücksichtigt, so dass individuelle Anpassungen eines Mandats an spezifische Kundenwünsche das Nachhaltigkeitsrisikoprofil eines Anlageportfolios verändern können. Ein Nachhaltigkeitsrisiko als solches würde die Bank nicht daran hindern, eine Anlage zu tätigen oder zu empfehlen. Es wird vielmehr im Rahmen des gesamten Risikomanagements der Bank erfasst und ist eines von vielen Risiken, die je nach spezifischer Anlagemöglichkeit für die Risikobestimmung der Bank relevant sein können.
Einen Link zur jeweiligen Offenlegungserklärung für andere Bereiche der Aktivitäten von JPMSE außerhalb des Wealth Management finden Sie hier.
J.P. Morgan (Suisse) SA
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die J.P. Morgan (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Informationsbroschüre zur Offenlegung von Daten
GÜLTIG AB 7. NOVEMBER 2022
Diese Broschüre beschreibt die möglichen Szenarien, in denen JP Morgan (Suisse) SA dazu berechtigt oder dazu verpflichtet ist, bestimmte Informationen an Dritte oder verbundene Unternehmen weiterzugeben.
Die Broschüre kann von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden, um Änderungen in unserer Geschäftspraxis bezüglich der Offenlegung von Kundendaten in der Schweiz oder im Ausland sowie Änderungen der geltenden Rechtssituation Rechnung zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, diese Broschüre sorgfältig zu lesen und diese Seite regelmäßig zu überprüfen, um sich über alle eventuellen Änderungen zu informieren.
Risikoaufklärungsbroschüre
Ein Engagement an den Finanzmärkten ist mit zahlreichen Risiken verbunden, die der Anleger kennen sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft. Unsere Kundinnen und Kunden (der „Kunde“ oder „Anleger“ oder „Sie“) auf Faktoren hinzuweisen, die das Risiko oder die Komplexität einer bestimmten Anlageform im Vergleich zu herkömmlichen Anlageformen erhöhen, gehört zu den Geschäftsgrundsätzen von J.P. Morgan (Suisse) SA (die „Bank“ oder „J.P. Morgan“ oder „wir“). Die vorliegende Risikoaufklärungsbroschüre ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden von J.P. Morgan (die „Bedingungen für Privatkunden“).